OLG Zweibrücken: Keine Erwachsenenadoption bei vorheriger sexueller Beziehung
Bestand zwischen den Annehmenden und den Anzunehmenden eine sexuelle Beziehung, so ist eine Erwachsenenadoption nach § 1767 Abs. 1 BGB ausgeschlossen.
Bestand zwischen den Annehmenden und den Anzunehmenden eine sexuelle Beziehung, so ist eine Erwachsenenadoption nach § 1767 Abs. 1 BGB ausgeschlossen.
Ein Kind kann vom barunterhaltspflichtigen Elternteil regelmäßig nicht die Zahlungen zur privaten Krankenversicherung verlangen, wenn eine beitragsfreie Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung…
Der Anspruch auf Trennungsunterhalt setzt nicht voraus, dass die Ehegatten zusammengelebt oder gemeinsam gewirtschaftet haben.
Ein Ehepartner ist auch nach der Trennung dem anderen gegenüber verpflichtet, in eine von diesem für die Zeit des Zusammenlebens gewünschte Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer einzuwilligen, wenn dadurch dessen Steuerschuld verringert wird…
Ab dem 01.01.2020 ergeben sich für Kinder höhere Unterhaltsbeträge.
Es geht um Pfändungsgrenzen in einem Insolvenzverfahren gegen den Vater von zwei Kindern. Bar- oder Naturalunterhalt gelten als Einkommen; Betreuungsleistungen eines Elternteils in Form von Versorgung, Erziehung, persönlicher Zuwendung und Haushaltsführung jedoch nicht.
Durch die Aussetzung der Kürzung der Altersversorgung nach § 33 VersAusglG soll eine doppelte Belastung des Ausgleichspflichtigen kompensiert werden, die einerseits durch die Kürzung und andererseits durch die bestehende Unterhaltspflicht entsteht.
Nach Scheidung und Neuheirat kann der Nachname des Kindes ohne Zustimmung des anderen Elternteils geändert werden. Die Annahme des neuen Namens muss zum Wohl des Kindes erforderlich sein.
Der Anspruch auf Trennungsunterhalt setzt weder voraus, dass die Ehepartner vor der Trennung zusammen gelebt haben, noch dass es zu einer Verflechtung der wechselseitigen Lebenspositionen bzw. zu einer inhaltlichen Lebensgemeinschaft gekommen ist.
Kontoinhaber eines Sparkontos ist derjenige, der nach dem erkennbaren Willen des Kunden, der das Konto eröffnet, Gläubiger der Bank werden soll.