Rechtsanwalt Bremen Familienrecht Trennung

Trennung – der erste Schritt zur Scheidung

Sie haben sich entschieden, sich von Ihrem Ehepartner zu trennen. Möglicherweise denken Sie bereits über eine Scheidung nach.

Wesentliche Voraussetzung einer Scheidung ist, dass die Eheleute grundsätzlich mindestens ein Jahr getrennt voneinander gelebt haben müssen.

Voraussetzung für das Getrenntleben ist, dass zwischen den Eheleuten keine häusliche und eheliche Lebensgemeinschaft mehr bestehen darf und mindestens ein Ehegatte die häusliche Gemeinschaft nicht wieder herstellen will. Die Ablehnung der ehelichen Gemeinschaft muß so groß sein, daß sich zumindest einer der Ehegatten nicht vorstellen kann, mit dem anderen Ehegatten weiterhin verheiratet zu sein.

Wichtig ist also, daß die Ehegatten von “Tisch und Bett” getrennt sind. Die Ehegatten müssen getrennt wirtschaften, in getrennten Zimmern schlafen, getrennt essen, getrennt einkaufen, getrennt – jeder für sich – die Wäsche waschen, etc. Jeder Ehegatte muß in der gemeinsamen Wohnung einige Räume zur alleinigen Benutzung haben.

Bei den gemeinschaftlich genutzten Räumen muss es eine ganz klare zeitliche Aufteilung geben, wann welcher Ehegatte die gemeinschaftlichen Räume allein nutzen darf.

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