Unterhalt – während und nach Scheidung
Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt
Während der Zeit des Getrenntlebens bis zu einer rechtskräftigen Scheidung kann ein Trennungsunterhaltsanspruch bestehen. Dieser umfasst neben dem laufenden Unterhalt zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs auch Ansprüche auf Krankenvorsorgeunterhalt, Altersvorsorgeunterhalt sowie Ansprüche auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses für ein gerichtliches Verfahren.
Nachehelicher Unterhalt ist für die Zeit nach einer rechtskräftigen Scheidung geltend zu machen. Neben dem laufenden Unterhalt zur Deckung des Lebensbedarfs können ebenfalls Ansprüche auf Krankenvorsorgeunterhalt, Altersvorsorgeunterhalt und Ansprüche auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses für das gerichtliche Verfahren (im Scheidungsverbund) bestehen.
Nach dem jetzt gültigen Unterhaltsrecht wird auf Seiten des Zahlungspflichtigen verstärkt auf eine Befristung und/oder Begrenzung von Unterhaltsansprüche zu achten sein. Auf Seiten der Unterhaltsberechtigten ist vorzutragen, inwieweit ehebedingte Nachteile den Unterhaltsanspruch begründen. Auch alte Unterhaltsregelungen können unter Umständen nachträglich befristet oder begrenzt werden.