Scheidungskosten – nutzen Sie Ihren Erstberatungs-Bonus!

Bremer Fachanwältin für Familienrecht

Ute Mix, Bremer Fachanwältin für Familienrecht

In einem ersten persönlichen Gespräch besprechen wir Ihr Anliegen und wenn gewünscht auch die Kosten einer Scheidung. Nach einer Analyse der juristischen Möglichkeiten schlage ich Ihnen die für Sie vorteilhaftesten Lösungswege vor – konkret auf Ihre individuelle Situation abgestimmt. Danach entscheiden wir gemeinsam das weitere Vorgehen.

Die Kosten für dieses Erstberatungsgespräch werden bei Mandatserteilung voll verrechnet – betrachten Sie es als mein Willkommens-Dankeschön, für das mir geschenkte Vertrauen.

Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Die weiterhin entstehenden Gebühren für eine Scheidung werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet – Rechtsanwälte sind gesetzlich verpflichtet, ihre Gebühren nach diesem Gesetz zu Grunde zu legen. Die Gebühren werden unterschieden nach außergerichtlichen und den gerichtlichen Gebühren. Diese werden dabei nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert). Hinzu kommen die jeweiligen Auslagen (Kopien etc.) und die Umsatzsteuer.


Apropos: Wir arbeiten kostentransparent, kompetent und zuverlässig und freuen uns auf Ihren Besuch!

Anwaltskanzlei Mix - Ihr Scheidungsanwalt in Bremen, Anwalt für Scheidungen in Bremen, Fachanwalt für Familienrecht in Bremen.