Die 11 hilfreichsten Scheidungstipps

Tipp 1: Frühzeitige fachanwaltliche Hilfe

Vor einer Trennung ist frühzeitige fachanwaltliche Hilfe wichtig, damit Sie die Folgen kennen und sich rechtzeitig darauf einstellen können. Informieren Sie sich bereits über das Einkommen Ihres Partners oder Ihrer Partnerin und sichern Sie Einkommens- und Vermögensunterlagen.

Tipp 2: Getrennte Konten einrichten

Richten Sie während einer Trennung getrennte Konten ein und widerrufen Sie eventuell bestehende Kontovollmachten für den Partner.

Tipp 3: Auch eine Kurzehe ist eine Ehe

Ein weit verbreiteter Irrtum ist: „Eine Kurzehe kann ich einfach annullieren lassen.“
Richtig ist: Eine Annullierung von Kurzehen gibt es nicht. Zur Scheidung gehören für alle Eheleute: Die Einhaltung eines Trennungsjahres und der Antrag eines Ehepartners auf Ehescheidung.

Tipp 4: Trennungsjahr abwarten

In der Regel sollte ein Trennungsjahr abgewartet werden, bevor der Scheidungsantrag eingereicht wird.

Tipp 5: Scheidungsantrag rechtzeitig einreichen

Der Scheidungsantrag sollte rechtzeitig von demjenigen eingereicht werden, der das höhere Einkommen hat. Der Anspruch auf Ehegattenunterhalt ist auch von der Dauer der Ehe abhängig. Je länger Sie verheiratet bleiben, desto länger ist nachehelicher Unterhalt zu bezahlen.

Tipp 6: Einvernehmliche Auseinandersetzung anstreben

Um hohe Anwalts- und Gerichtskosten zu vermeiden, sollten Sie versuchen, eine einvernehmliche Auseinandersetzung der gemeinsamen Immobilie zu erreichen.

Tipp 7: Nur gemeinsame Schulden begleichen

Ein weiterer Irrtum lautet: „Mein Ehepartner ist hoffnungslos überschuldet. Wenn ich mich scheiden lasse, hafte ich für seine Schulden mit.“
Richtig ist: Auch nach einer Scheidung haftet grundsätzlich jeder Ex-Partner selbst für die von ihm verursachten Schulden. Eine Haftung beider Partner ergibt sich nur aus gemeinsam unterzeichneten Verträgen.

Tipp 8: Partner/in zur Arbeit auffordern

Fordern Sie Ihren Ex-Partner (Partnerin) frühzeitig schriftlich und nachweisbar zur Arbeit auf, damit er/sie sich nicht darauf berufen kann, nicht damit gerechnet zu haben, arbeiten zu müssen.

Tipp 9: Zusätzliche Altersvorsorge einrichten

Wer voraussichtlich Unterhalt zu zahlen hat, sollte sich eine zusätzliche Altersvorsorge einrichten, was in der Regel in zulässiger Weise den Unterhaltsanspruch mindert. (Altersvorsorge: maximal 4 % des Bruttoeinkommens)

Tipp 10: Nachehelicher Unterhalt ist nicht limitiert

Auch das ist ein Irrtum: „Meine Ehepartnerin bekommt von mir höchstens für drei Jahre nachehelichen Unterhalt.“
Richtig ist: Bei der Leistung auf nachehelichen Unterhalt kommt es auf verschiedene Faktoren an; insbesondere die Dauer der Ehezeit, ehebedingte Nachteile und die Betreuungssituation der Kinder sind entscheidend.

Tipp 11: (Kindes)Unterhalt rechtzeitig sichern

Sichern Sie sich Ihren und den Unterhalt Ihres Kindes rechtzeitig. Sie erhalten Unterhalt erst rückwirkend ab dem Monat, in  dem der Unterhaltsschuldner schriftlich aufgefordert wurde, Auskunft über sein Einkommen und/oder Unterhaltszahlungen zu leisten.

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