BVerwG: Chromosomen-Screening nicht ohne Zustimmung der Ethikkomission

Genetische Untersuchungen an in vitro erzeugten Embryonen im Blastozystenstadium (ca. 5 Tage nach der Befruchtung) auf numerische Chromosomen¬aberrationen erfüllen die Voraussetzungen einer Präimplantations¬diagnostik (PID) nach dem Embryonenschutzgesetz (ESchG). Diese Untersuchungen müssen gemäß § 3 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ESchG von der Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik vorher zustimmend bewertet werden. Die Vorschrift definiert die PID als genetische Untersuchung von Zellen eines Embryos in vitro vor seinem Transfer in die Gebärmutter. Die Vorschrift soll den Embryo in vitro davor schützen, ohne rechtfertigenden Grund nicht in den Uterus transferiert zu werden.

Az 3 C 6.19

Urteil vom 2.12.2020

BVerwG-Pressemitteilung


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