LG Aschaffenburg: Geldüberweisung eines Elternteils – Vermutung für Vorliegen eines Darlehensvertrags

Wenn ein Elternteil an sein Kind einen Betrag in Höhe von 10 Prozent seines Vermögens überweist, gibt es die Vermutung, dass ein Darlehensvertrag vorliegt. In diesem Fall besteht eine Rückzahlungspflicht.
Dem Elternteil steht gemäß § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB ein Anspruch auf Rückzahlung des Geldbetrags zu. Denn die Parteien haben zumindest stillschweigend einen Darlehensvertrag abgeschlossen.

Az 12 O 423/20

Urteil vom 25.8.2021

Zusammenfassung


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