OLG Hamm: Verwirkung rückständigen Kindesunterhalts
Wer einen Anspruch auf Kindesunterhalt hat und diesen über einen längeren Zeitraum nicht geltend macht, obwohl er dazu in der Lage wäre, kann den rückständigen Unterhalt nicht mehr einfordern. Der Verpflichtete darf sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des …