OLG Karlsruhe: Kein Anspruch auf Herausgabe befruchteter Eizellen der verstorbenen Ehefrau

Ein Ehemann hat keinen Anspruch auf die Herausgabe befruchteter Eizellen seiner verstorbenen Ehefrau. Eine vertragliche Vereinbarung mit der Klinik und fehlende Eigentumsansprüche stehen dem Herausgabeanspruch entgegen. Es ging um befruchtete eingefrorene Eizellen im sogenannten 2-PN-Stadium (Vorkernstadium).

Az 14 U 165/15, Urteil vom 17.6.2016


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