OLG Hamm: Besorgnis der Befangenheit in einer Kindschaftssache
Nicht jeder Verfahrensfehler eines Richters rechtfertigt die Besorgnis der Befangenheit. Etwas anderes kann bei erheblichen Verfahrensverstößen gelten, etwa wenn hiermit ein leichtfertiger Umgang mit grundrechtlich geschützten Positionen verbunden ist.