OLG Düsseldorf: Ausgleich inländischer und ausländischer Anwartschaften

Verfügt ein Ehegatte über ausländische Anwartschaften, die mindestens so hoch sind, wie die inländischen Anrechte des anderen Ehegatten, kann der Ausgleich dieser inländischen Anrechte für den anderen Ehegatten unbillig sein, auch wenn der über die ausländischen Anwartschaften verfügende Ehegatte bei weitem höhere ausgleichsreife Anrechte erworben hat als der andere Ehegatte.
Außerdem geht es um die Bemessung des Ausgleichs in einem derartigen Fall.

Az 8 UF 36/17

Beschluss vom 7.9.2018


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