OLG Hamburg: Beiordnung von mehreren Rechtsanwälten in einem Verfahren

Die Kindesmutter und ihre minderjährigen Kinder, jeweils vertreten durch die Kindesmutter, begehren Verfahrenskostenhilfe für ein Familienstreitverfahren um Zahlung von Unterhalt für Mutter und Kinder. Es ist mutwillig, wenn in diesem Fall beantragt wird, der Kindesmutter und jedem der Kinder einen jeweils anderen Rechtsanwalt beizuordnen; denn ein Interessenkonflikt, der einen Rechtsanwalt daran hindern könnte, die Kindesmutter und die Kinder in dem Verfahren gemeinsam zu vertreten, ist regelmäßig nicht gegeben, insbesondere auch dann nicht, wenn ein Mangelfall vorliegt.

Az 7 WF 70/18

Beschluss vom 10.10.2018


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