BGH: Berücksichtigung einer Dienstzeitverlängerung bei Gesamtzeitermittlung im Versorgungsausgleich
Eine nach Ende der Ehezeit für den ausgleichspflichtigen Ehegatten bewilligte Verlängerung der Dienstzeit als Beamter ist bei der Ermittlung der Gesamtzeit nach § 40 Abs. 2 Satz 1 VersAusglG zu berücksichtigen.