BGH: Abänderung eines Prozessvergleichs über nachehelichen Unterhalt
Wenn ein Prozessvergleich über nachehelichen Unterhalt abgeändert wird, weil er nunmehr befristet werden soll, kommt es vorrangig darauf an, inwiefern der Vergleich im Hinblick auf eine spätere Befristung eine bindende Regelung enthält. Mangels einer entgegenstehenden ausdrücklichen oder konkludenten vertraglichen Regelung …