Wenn der allein sorgeberechtigten Mutter eines nichtehelichen Kindes das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen wird, kann der Vater des Kindes die Übertragung des Sorgerechts auf sich beantragen. Wird dieser Antrag vom Familiengericht abgelehnt, ist der Vater auch beschwerdeberechtigt.
Az XII ZB 35/10, Beschluss vom 16.6.2010