OLG Dresden: Steuererstattung und Berechnung des Zugewinns
Steuererstattungsansprüche, die vor dem für die Berechnung des Zugewinns maßgeblichen Stichtag entstanden sind, unterliegen dem Zugewinnausgleich. Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur unterhaltsrechtlichen Behandlung von Abfindungen ändert hieran nichts. (Vgl. etwa BGH, Urt. v.15.11.2000, XII ZR 197/98, FamRZ 2001, 278 = …