BVerfG: Prozesskostenhilfe und nachehelicher Altersunterhalt

Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Versagung von Prozesskostenhilfe zur Rechtsverteidigung gegen einen im Scheidungsverbund gestellten Antrag auf Zahlung nachehelichen Altersunterhalts. Die mit dem Fall befassten Gerichte haben dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit nicht Genüge geleistet, indem sie die Erfolgsaussicht der in Aussicht genommenen Rechtsverteidigung verneint und Prozesskostenhilfe versagt haben. Wenn die Fragen der Begrenzung des Anspruchs auf nachehelichen Altersunterhalt, § 1571 Nr. 1 BGB, nicht höchstrichterlich geklärt sind, ist im Falle der Bedürftigkeit Prozesskostenhilfe (jetzt: Verfahrenskostenhilfe) demjenigen zu bewilligen, der sich auf § 1578b BGB beruft.

Az 1 BvR 365/09, Beschluss vom 11.3.2010


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