OLG Schleswig-Holstein: Gericht entscheidet über die Schulwahl

Wenn die Eltern sich nicht einig sind, entscheidet das Gericht über die Schulwahl. Maßstab bei der Entscheidung ist das Wohl des Kindes. Die Schule am Wohnort der Mutter ist im Rahmen eines zehnminütigen Fußwegs zu erreichen. Für das Kind entfallen aufwendige Fahrten, die bei Beibehaltung des bisherigen Schulorts anfallen würden. Im Hinblick auf die weitere Schullaufbahn des Kindes, die durch eine steigende Stundenanzahl und eine Abnahme der Freizeit gekennzeichnet ist, ist es sinnvoll, eine Schule für das Kind zu wählen, bei der es geringere Fahrtzeiten hat. Nach dem Umzug entspricht es dem Wohl des Kindes, die dortige, fußläufig erreichbare Schule zu besuchen, auch wenn der Vater anbietet, das Kind mit dem Auto zur alten Schule zu fahren.

Az 10 UF 186/10, Beschluss vom 7.12.2010, Pressemitteilung


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