Regelung des Kindergeldes für Ausländer ist verfassungsgemäß

Der Bundesfinanzhof *1 hat seine Rechtsprechung bestätigt, dass die Regelung des Kindergeldes für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer, die im Besitz bestimmter Aufenthaltstitel sind, verfassungsgemäß ist und lehnte den Antrag auf Kindergeldzahlung einer aus dem ehemaligen Jugoslawien stammenden Frau ab, die von Sozialleistungen lebte.

Nicht freizügigkeitsberechtigt sind insbesondere Ausländer, die nicht Staatsangehörige eines EU‑ oder EWR‑Staates sind. Sie müssen neben dem Aufenthaltstitel auch rechtmäßig erwerbstätig sein, um einen Anspruch auf Kindergeld zu haben. Da Kindergeld als Einkommen auf die Sozialleistungen angerechnet wird, hätte eine anderslautende Entscheidung keinen finanziellen Vorteil für einen Antragsteller.

*1 BFH, Urt. v. 28.4.2010, III R 1/08, LEXinform 0588830


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