BGH: Versorgungsausgleich und Gesamtleistungsbewertung
Die Gesamtleistungsbewertung beitragsfreier oder beitragsgeminderter Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung nach den §§ 71 ff. SGB VI ist im Versorgungsausgleich stets allein auf der Grundlage der ehezeitlichen Anrechte durchzuführen. Nachehelich erzielte Entgeltpunkte dürfen nicht berücksichtigt werden. Im Erstverfahren über den …