BGH: Versorgungsausgleichsgesetz und interne Teilung

Bei der internen Teilung nach § 10 VersAusglG ist es geboten, im Tenor der gerichtlichen Entscheidung die Fassung oder das Datum der Versorgungsregelung zu benennen, die dieser Entscheidung zugrunde liegt.

Az XII ZB 504/10, Beschluss vom 26.1.2011


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