BGH: Inhaber eines Sparkontos für Minderjährigen
Kontoinhaber eines Sparkontos ist derjenige, der nach dem erkennbaren Willen des Kunden, der das Konto eröffnet, Gläubiger der Bank werden soll.
Kontoinhaber eines Sparkontos ist derjenige, der nach dem erkennbaren Willen des Kunden, der das Konto eröffnet, Gläubiger der Bank werden soll.
Die auf die Eintragung im Handelsregister aufschiebend bedingte unentgeltliche Übertragung eines voll eingezahlten Kommanditanteils auf einen Minderjährigen ist nicht lediglich rechtlich vorteilhaft…
Wenn eine Hauptsache nach Erlass der angegriffenen Entscheidung erledigt ist, führt dies im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit regelmäßig zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels…
Belege, die ein Auskunftspflichtiger vorlegen soll, müssen in dem Titel bezeichnet und daher jedenfalls in den Entscheidungsgründen konkretisiert werden. Hierzu ist es jedenfalls erforderlich, dass aus dem Titel der Zeitraum, auf den sich die vorzulegenden Belege beziehen müssen, hervorgeht.
Eine Umgangsregelung nach § 156 Abs. 2 FamFG bedarf der anschließenden familiengerichtlichen Billigung durch Beschluss.
Eine nach Ende der Ehezeit für den ausgleichspflichtigen Ehegatten bewilligte Verlängerung der Dienstzeit als Beamter ist bei der Ermittlung der Gesamtzeit nach § 40 Abs. 2 Satz 1 VersAusglG zu berücksichtigen.
Bei der Schenkung eines Grundstücks oder bestimmter Geldbeträge zu dessen Erwerb an das eigene Kind und dessen Partner hegt der Schenker typischerweise die Erwartung, die Immobilie werde von den Beschenkten zumindest für einige Dauer gemeinsam genutzt.
Auch ein erst vierjähriges Kind ist in einem Umgangsrechtsverfahren grundsätzlich von dem Gericht persönlich anzuhören. Ausnahmsweise darf das Gericht von der Anhörung des Kindes aus schwerwiegenden Gründen absehen.
Beim Unterhaltsregress des Scheinvaters trifft diesen die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen des übergegangenen Unterhaltsanspruchs des Kindes, die den Anspruch gegen den leiblichen Vater begründen.
§ 1379 BGB regelt die Auskunftspflicht im Zugewinnausgleichsverfahren umfassend; daneben ist für einen Auskunftsanspruch aus § 242 BGB kein Raum. Begehrt ein Ehegatte Auskunft zu einem gesetzlich nicht geregelten Stichtag, weil der andere Ehegatte den Scheidungsantrag verfrüht gestellt hat, so hat er einen besonderen Ausnahmefall darzulegen der es rechtfertigt, die Stichtage des Gesetzes zu modifizieren.