Der Halbteilungsgrundsatz ist auch dann zu beachten, wenn der Unterhaltsbedarf des Berechtigten krankheitsbedingt erhöht ist. Leistungen aus der Pflegeversicherung sind als unterhaltsrelevantes Einkommen mit Lohnersatzfunktion zu bewerten. Im vorliegenden Fall liegt die Unterhaltsberechtigte nach einem Suizidversuch im Wachkoma. Ihr Pflegebedarf ist dementsprechend hoch.
Az II-8 WF 224/09, Beschluss vom 24.2.2010