OLG Schleswig-Holstein: Elternrecht und Kindeswohl

Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, kann der Vater das gemeinsame Sorgerecht für das Kind gegen den Willen der Mutter nur erhalten, wenn die gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung dem Wohl des Kindes dient. Führt nach Einschätzung des Gerichts das gemeinsame Sorgerecht zu weiterem Konfliktstoff zwischen den Eltern, sind die sich hieraus ergebenden Belastungen für das Kind mit dessen Wohl nicht vereinbar. Das Elternrecht findet seine Grenzen am Kindeswohl.

Az 10 UF 171/11, Beschluss vom 22.12.2011, OLG-Pressemitteilung vom 14.2.2012


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