VG Hannover: Die Inobhutnahme durch das Jugendamt setzt eine gerichtliche Entscheidung voraus
Das Familiengericht ist bereits aktiv mit der Gestaltung der sorgerechtlichen Verhältnisse zwischen den Kindeseltern befasst. Wenn das Jugendamt es während des laufenden familiengerichtlichen Verfahrens als kindeswohlgefährdend ansieht, dass die betroffenen Kinder bei einem der Elternteile bleiben…