OLG Hamm: Umgangsrecht der Mutter mit ihrem Kind in der Pflegefamilie

Das Kind wurde kurz nach der Geburt vom Jugendamt in Obhut genommen, weil die Mutter drogenabhängig war. Es befindet sich seit dem Alter von drei Monaten in einer Pflegefamilie. Jetzt ist es vier Jahre alt. Der Mutter wird ein Umgangsrecht eingeräumt, und zwar für jeweils 1 bis 1 ½ Stunden an 6 Terminen im Jahr. Diese sollen jeweils im Abstand von rund 2 Monaten in Begleitung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters des Jugendamtes oder einer von diesem beauftragten Person stattfinden – wobei die genaue Ausgestaltung und der jeweilige konkrete Termin der Bestimmung des Jugendamtes vorbehalten bleibt.
Az II-8 UF 133/10, Beschluss vom 17.1.2011


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