OLG Karlsruhe: Umgangsrecht für den biologischen – nicht rechtlichen Vater
Gemäß § 1686 a BGB hat der biologische – jedoch nicht rechtliche – Vater, der ernsthaftes Interesse an dem Kind gezeigt hat, ein Umgangsrecht, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient, wenn also der Umgang für das Kindeswohl förderlich ist. Diese …