OLG Frankfurt a.M.: Keine Übertragung der Impfentscheidung auf ein Elternteil, wenn die STIKO-Empfehlung als Regelimpfung fehlt
Ist die Impfung eines Kindes nicht mehr von der Empfehlung der STIKO als Regelimpfung umfasst, so findet keine Übertragung der Impfentscheidung auf ein Elternteil gemäß § 1628 Abs. 1 BGB statt.