OLG Frankfurt a.M.: Vorübergehender begleiteter Umgang in der Wohnung des Obhutselternteils
Ein begleiteter Umgang kann vorübergehend in der Wohnung des Obhutselternteils stattfinden, wenn dies die Akzeptanz künftiger Kontakte zwischen dem Kind und dem umgangsberechtigten Elternteil erleichtert.