Der Vater verstieß ihn, 43 Jahre sprachen sie nicht – dennoch muss der Sohn nun einen Teil der Heimkosten zahlen. Der Anspruch auf Elternunterhalt sei trotz Kontaktabbruch nicht verwirkt, entschied nun der Bundesgerichtshof.
Bundesgerichtshof zu Unterhalt: Kinder müssen für Eltern trotz Kontaktabbruch zahlen
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