OLG Karlsruhe: Anfall einer Einigungsgebühr in Sorgerechtsverfahren
Rechtsanwaltsvergütung: Auch in Sorgerechtsverfahren nach § 1666 BGB fällt eine Einigungsgebühr gemäß Nr. 1000 Abs. 1, 1003 VV RVG an, wenn…
Rechtsanwaltsvergütung: Auch in Sorgerechtsverfahren nach § 1666 BGB fällt eine Einigungsgebühr gemäß Nr. 1000 Abs. 1, 1003 VV RVG an, wenn…
Müssen von konkurrierenden gleichrangigen Kindesunterhaltsverpflichtungen einzelne gemäß § 1613 Abs. 1 BGB nicht mehr erfüllt werden, steht dieses Geld im Sinne des § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB für anderweitigen Mindestkindesunterhalt zur Verfügung.
Gehören zum angemessenen Unterhalt (§ 1610 Abs. 1 BGB) Kosten für eine Internatsunterbringung und die hierbei anfallenden Nebenkosten für Lehrmittel, Ausflüge, Kopien, Bastelbedarf und Materialien für eine Legasthenietherapie, handelt es sich nicht um Sonderbedarf, sondern um Mehrbedarf, der aus dem Elementarunterhalt aufzubringen ist.
Die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und die Übertragung auf einen Elternteil entspricht bei bestehendem Elternkonflikt nicht zwangsläufig dem Wohl des Kindes am besten.
Zum 1. Januar 2019 wird die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebene Düsseldorfer Tabelle geändert. Die Bedarfssätze für minderjährige Kinder der ersten Einkommensgruppe der Tabelle werden an die neuen Vorgaben der Mindestunterhaltsverordnung angepasst.
Nicht jeder Verfahrensfehler eines Richters rechtfertigt die Besorgnis der Befangenheit. Etwas anderes kann bei erheblichen Verfahrensverstößen gelten, etwa wenn hiermit ein leichtfertiger Umgang mit grundrechtlich geschützten Positionen verbunden ist.
Haben künftige Ehegatten vor der Eheschließung als Gesamtschuldner einen Kredit zur Finanzierung eines nur einem Partner gehörenden Familienheims aufgenommen, so ist für den Zugewinnausgleich im Innenverhältnis ein Freistellungsanspruch des Nichteigentümers bezüglich der Kreditverbindlichkeit beim Anfangsvermögen mit einzustellen.
Die nach § 87 Abs. 2 FamFG erforderliche Zustellung einer gerichtlich gebilligten Umgangsvereinbarung im Ordnungsmittelverfahren ist nur dann wirksam, wenn sie im Amtsbetrieb durch das Familiengericht erfolgt. Eine Zustellung lediglich im Beteiligtenbetrieb (Parteibetrieb) ist nicht ausreichend.
Die nach § 1603 Abs. 2 BGB gesteigerte Obliegenheit, seine Arbeitskraft so gut wie möglich einzusetzen und eine einträgliche Erwerbstätigkeit auszuüben, trifft auch den berufstätigen Unterhaltsschuldner, dessen vorhandenes Einkommen zur Erfüllung der Unterhaltspflichten nicht ausreicht.
Wenn der Anspruch auf Betreuungsunterhalt kompensationslos auf das Existenzminimum ehevertraglich beschränkt wird und wenn bereits bei Vertragsschluss absehbar war, dass berufliche Einschränkungen aufgrund der Kinderbetreuung nur einen Ehegatten treffen würden, führt dies bei nicht auszuschließendem Kinderwunsch zur Unwirksamkeit der entsprechenden Regelung.