OLG Frankfurt/M: Sorgerecht bei Gewalt

Vom Vater gegen die Mutter der gemeinsamen Kinder verübte häusliche Gewalt, Nachstellungen und Bedrohungen können im Einzelfall die Übertragung des Sorgerechts allein auf die Mutter rechtfertigen. Von einem Kind miterlebte Gewalt gegen seine Mutter ist eine spezielle Form der Kindesmisshandlung.

Beschl. v. 10. September 2024 (6 UF 144/24 (noch nicht veröffentlicht))

PM vom 1. Oktober 2024

Beschl. v. 20. August 2024 (17 WF 87/24)


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