OLG Saarbrücken: Unterhalt im Mangelfall

Im Mangelfall sind alle gleichrangigen barunterhaltsberechtigten minderjährigen Kinder des Unterhaltsschuldners gleichmäßig zu berücksichtigen. Das gilt auch, wenn dieser einem Kind, das bei ihm wohnt, über die Betreuung auch Barunterhalt leistet.

Az 6 WF 1/12, Beschluss vom 11.1.2012


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