Im Verfahrenskostenhilfeverfahren ist, wenn der Antragsteller im bestehenden Angestelltenverhältnis Krankengeld bezieht, der Freibetrag für Erwerbstätige vom Einkommen abzusetzen.
OLG Karlsruhe: VKH-Freibetrag bei Bezug von Krankengeld
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