OLG Karlsruhe: Halbteilung eines geringfügigen Anrechts in der gesetzlichen Rentenversicherung
Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Halbteilung eines geringfügigen Anrechts in der gesetzlichen Rentenversicherung trotz seiner wirtschaftlichen Bedeutungslosigkeit veranlasst sein.