OLG Karlsruhe: Sorgerechtliche Maßnahmen bei Schulverweigerung
Die Weigerung der Eltern zum Schulbesuch des Kindes stellt auch dann eine Kindeswohlgefährdung dar, wenn die Eltern für eine anderweitige Wissensvermittlung sorgen. Stellen die Eltern aber in Aussicht, künftig für den Schulbesuch zu sorgen, genügt eine entsprechende gerichtliche Auflage zur Sicherstellung des Schulbesuchs.