Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Halbteilung eines geringfügigen Anrechts in der gesetzlichen Rentenversicherung trotz seiner wirtschaftlichen Bedeutungslosigkeit veranlasst sein.
OLG Karlsruhe: Halbteilung eines geringfügigen Anrechts in der gesetzlichen Rentenversicherung
Weitere Artikel aus dieser Kategorie
- OLG Karlsruhe: Abänderungsverfahren in Kinderschutzsache
- OLG Karlsruhe: Kontaktverbot in Umgangsregelung
- OLG Karlsruhe: Sorgerechtliche Maßnahmen bei Schulverweigerung
- OLG Karlsruhe: Anfall einer Einigungsgebühr in Sorgerechtsverfahren
- OLG Karlsruhe: Voraussetzungen für Anspruch auf Beteiligung an den durch die Internatsunterbringung verursachten Mehrkosten
- OLG Karlsruhe: Keine zwangsläufige Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei Elternkonflikt