6. September 2010
Rentenversicherungsvertrag ist trotz Kündigungsmöglichkeit anzuerkennen
Der Versicherungsnehmer hatte bei einer Lebensversicherungsgesellschaft einen Rentenversicherungsvertrag gegen Einmalzahlung abgeschlossen. Die Finanzierung dieses Betrags erfolgte über ein bei der Lebensversicherung aufgenommenes Darlehen. Rentenzahlungen sollten 10 Jahre nach Abschluss des Vertrags beginnen. Bei einem früher eintretenden Todesfall des Versicherungsnehmers waren die …
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