Ein rechtshängiger nachehelicher Unterhaltsanspruch kann auch dann verwirkt werden, wenn an dem mehrjährigen Ver¬fahrens¬still¬stand das Amtsgericht Schuld hat. Denn der Unter¬halts¬berechtigte muss notfalls spätestens nach einem Jahr selbst auf die Fortsetzung des Verfahrens drängen. Andernfalls darf der Unterhaltsschuldner davon ausgehen, dass der Anspruch nicht weiter geltend gemacht wird.
Az 8 UF 217/17