Amtsgericht Schöneberg: Adoption eines Kindes durch beide Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft

Die gemeinschaftliche Adoption eines Kindes durch beide Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft zu verbieten, ist verfassungswidrig.

Az 24 F 172/12 und 24 F 250/12, zwei Beschlüsse vom 8.3.2013, Pressemitteilung des Gerichts.


Weitere Artikel aus dieser Kategorie

Anwaltskanzlei Mix - Ihr Scheidungsanwalt in Bremen, Anwalt für Scheidungen in Bremen, Fachanwalt für Familienrecht in Bremen.