Die gemeinschaftliche Adoption eines Kindes durch beide Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft zu verbieten, ist verfassungswidrig.
Az 24 F 172/12 und 24 F 250/12, zwei Beschlüsse vom 8.3.2013, Pressemitteilung des Gerichts.
Die gemeinschaftliche Adoption eines Kindes durch beide Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft zu verbieten, ist verfassungswidrig.
Az 24 F 172/12 und 24 F 250/12, zwei Beschlüsse vom 8.3.2013, Pressemitteilung des Gerichts.