Verschlechterung für die Kinder

TAZ vom 29. Januar 2008

In Bremen wird das neue Unterhaltsrecht vorgestellt

taz: Wer profitiert vom neuen Unterhaltsrecht?
Ute Mix, Rechtsanwältin: Auf jeden Fall profitieren die nicht verheirateten Mütter. Sie werden gegenüber geschiedenen Müttern fast gleichgestellt. Außerdem haben die Unterhaltsschuldner, also in der Regel die Männer, einen Vorteil. Von den Unterhaltsgläubigern, also meistens von den geschiedenen Frauen wird eine frühere Erwerbstätigkeit erwartet, was den Mann finanziell entlastet.

Werden die Frauen nach der Scheidung unabhängiger?
Nein. Unterhalt nach der Scheidung gibt es nur, wenn die Unterhaltsgläubigerin beweisen kann, dass sie nicht für sich selbst sorgen kann. Oder sie muss beweisen, dass dem Kind eine Fremdbetreuung nicht zugemutet werden kann. Generell wird erwartet, dass die Frau wieder arbeitet, sobald das Kind einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz hat.

Was ist mit der versprochenen Stärkung des Kindeswohls?
Die trifft nicht ein. Der erste Rang wird zwar jetzt von minderjährigen Kindern und privilegierten volljährigen Kindern eingenommen. Aber deswegen hat der betreuende Elternteil ja nicht mehr Geld. Ich sehe eine Verschlechterung für die Kinder, weil sie früher fremdbetreut werden.

Gibt es Verlierer?
Ja, auf jeden Fall ist der betreuende Elternteil der Verlierer, weil dieser früher arbeiten muss, notfalls auch in einer weniger anspruchsvollen Tätigkeit. Vor dem 1. Januar mussten die geschiedenen Unterhaltsgläubiger nur in einem “eheangemessenen” Beruf arbeiten, um sozialen Abstieg zu vermeiden. So musste eine Krankenschwester, die mit einem Chefarzt verheiratet war, nach der Scheidung nicht mehr als Krankenschwester tätig sein.


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