OLG Schleswig: Wo bleibt der Hund nach der Scheidung?

Ein gemeinsamer Hund der Eheleute, der mit im Haushalt lebt, wird bei der Ehescheidung nach den Regeln über die Verteilung von “Haushaltsgegenständen” aufgeteilt. Dem geschiedenen Ehemann wurde eine Basset-Hündin zugesprochen, während der Boxerrüde und der Cocker Spaniel bei der geschiedenen Ehefrau verblieben.

Az 15 UF 143/12, Beschluss vom 20.2.2013, OLG-Pressemitteilung


Weitere Artikel aus dieser Kategorie

Anwaltskanzlei Mix - Ihr Scheidungsanwalt in Bremen, Anwalt für Scheidungen in Bremen, Fachanwalt für Familienrecht in Bremen.