Ein gemeinsamer Hund der Eheleute, der mit im Haushalt lebt, wird bei der Ehescheidung nach den Regeln über die Verteilung von “Haushaltsgegenständen” aufgeteilt. Dem geschiedenen Ehemann wurde eine Basset-Hündin zugesprochen, während der Boxerrüde und der Cocker Spaniel bei der geschiedenen Ehefrau verblieben.
Az 15 UF 143/12, Beschluss vom 20.2.2013, OLG-Pressemitteilung