22. Juli 2011
OLG Brandenburg: Verwirkung des Unterhaltsanspruchs
Das Recht auf Zahlung von Unterhalt ist verwirkt, wenn der Unterhaltsgläubiger nach Geltendmachung des Unterhalts ohne eine erneute Zahlungsaufforderung eine längere Zeit verstreichen lässt. Die Zahlung von nachehelichem Unterhalt ist grob unbillig, wenn die Unterhaltsschuldnerin ein außereheliches Verhältnis mit einem …
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