Neue Düsseldorfer Tabelle (ab 01. Januar 2020)

Ab dem 01.01.2020 ergeben sich für Kinder höhere Unterhaltsbeträge. Der Justizminister hat am 12.09.2019 die Zweite Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung erlassen (BGB1.2019, 1393).

Zum 01.01.2020 wurden die Bedarfssätze der Düsseldorfer erneut angehoben. Dabei steigt der Mindestunterhalt für Kinder bis zum 5. Lebensjahr um 15 Euro auf 369 Euro, bei Kindern zwischen dem 6. und 11. Lebensjahr um 18 Euro auf 424 Euro und Kinder zwischen dem 12. und dem 17. Lebensjahr erhalten 497 Euro statt bisher 476 Euro. Die Bedarfssätze für Kinder ab 18 Jahren haben sich nur um 3 bis 4 Euro monatlich erhöht. Erstmalig seit 2015 wurden zum 01.01.2020 die Selbsbehalte sowie Bedarfskontrollbeträge angehoben.

Details: https://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.html

Download: https://www.unterhalt.net/wp-content/uploads/Duesseldorfer-Tabelle-01.01.2020-Unterhalt.pdf


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