2. Januar 2020
Neue Düsseldorfer Tabelle (ab 01. Januar 2020)
Ab dem 01.01.2020 ergeben sich für Kinder höhere Unterhaltsbeträge.
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Ab dem 01.01.2020 ergeben sich für Kinder höhere Unterhaltsbeträge.
Zum 1. Januar 2019 wird die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebene Düsseldorfer Tabelle geändert. Die Bedarfssätze für minderjährige Kinder der ersten Einkommensgruppe der Tabelle werden an die neuen Vorgaben der Mindestunterhaltsverordnung angepasst.