OLG Frankfurt/M: Sorgerecht bei Gewalt
Vom Vater gegen die Mutter der gemeinsamen Kinder verübte häusliche Gewalt, Nachstellungen und Bedrohungen können im Einzelfall die Übertragung des Sorgerechts allein auf die Mutter rechtfertigen.
Vom Vater gegen die Mutter der gemeinsamen Kinder verübte häusliche Gewalt, Nachstellungen und Bedrohungen können im Einzelfall die Übertragung des Sorgerechts allein auf die Mutter rechtfertigen.
Das bloße Inaussichtstellen einer Sorgerechtsvollmacht führt nicht zur Unverhältnismäßigkeit einer Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil gemäß § 1671 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB.
Der wegen einer Maßnahme nach § 1666 BGB nicht mehr sorgeberechtigte Elternteil ist gegen die Übertragung des Sorgerechts vom Amtsvormund auf den anderen Elternteil beschwerdeberechtigt. Az XII ZB 67/14, Beschluss vom 27.4.2016
Am 19.5.2013 trat das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern in Kraft, nachdem es am 19.4.2013 im Bundesgesetzblatt verkündet worden war. Gegen das Votum der SPD bei Enthaltung der Linksfraktion hatte der Bundestag am 31. Januar …
Wenn der allein sorgeberechtigten Mutter eines nichtehelichen Kindes das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen wird, kann der Vater des Kindes die Übertragung des Sorgerechts auf sich beantragen. Wird dieser Antrag vom Familiengericht abgelehnt, ist der Vater auch beschwerdeberechtigt. Az XII ZB 35/10, Beschluss …