23. Oktober 2013
OLG Hamm: Beschneidung des Sohnes – Gefährdung des Kindeswohls
Eine Kindesmutter darf ihren sechsjährigen Sohn zurzeit nicht beschneiden lassen. Nach der neu geschaffenen Vorschrift des § 1631 d BGB hat die allein sorgeberechtigte Kindesmutter zwar grundsätzlich das Recht, in die medizinisch nicht indizierte Beschneidung des Jungen einzuwilligen, solange der …
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