7. Oktober 2010
BGH: Feststellung ehebedingter Nachteile
Bei der Frage, ob ehebedingte Nachteile im Sinne des § 1578 b Abs. 1 BGB vorliegen, ist es vornehmliche Aufgabe des Versorgungsausgleichs, unterschiedliche Vorsorgebeiträge auszugleichen. Dadurch werden die Interessen des Unterhaltsberechtigten regelmäßig ausreichend gewahrt (im Anschluss an Senatsurteile vom 16. …
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