25. September 2021
BGH: Anlage von Altersvorsorgeunterhalt
Dem Empfänger von Altersvorsorgeunterhalt obliegt es, die erhaltenen Unterhaltsbeträge in einer Form anzulegen, die für die spätere Erzielung von Alterseinkünften geeignet ist.
weiter >
Dem Empfänger von Altersvorsorgeunterhalt obliegt es, die erhaltenen Unterhaltsbeträge in einer Form anzulegen, die für die spätere Erzielung von Alterseinkünften geeignet ist.