OLG Köln: Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe bei bestehender Auslandsehe

Eine eingetragene Lebenspartnerschaft kann in eine deutschem Recht unterliegende gleichgeschlechtliche Ehe auch dann umgewandelt werden, wenn die Partner bereits vor dem Eheöffnungsgesetz eine danach in Deutschland vollwirksam gewordene Ehe in Frankreich geschlossen haben.

Az 21 Wx 6/18

Beschluss vom 13.6.2019


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