EGMR: Trans-Mann bleibt „Mutter“ in der Geburtsurkunde seines Kindes

Ein Trans-Mann, der vor seiner Umwandlung ein Kind gebar, wollte in dessen Geburtsurkunde nicht als Mutter bezeichnet werden. Er versucht seit 10 Jahren gerichtlich durchzusetzen, als Vater eingetragen zu werden. Zuletzt war er vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Jetzt wies auch der EGMR seine Beschwerde ab.

Es gibt keinen europäischen Konsens darüber, wie Trans-Elternteilen im Personenstandsregister des Kindes eingetragen werden sollen. Deshalb verweist der Gerichtshof auf das Bürgerliche Gesetzbuch, laut dem die gebärende Person die Mutter des Kindes ist. Es ist demnach für den Trans-Mann rechtlich unmöglich, sein aktuelles Geschlecht, das nicht mit seiner Fortpflanzungsfunktion in Verbindung steht, in der Geburtsurkunde seines Kindes anzugeben.
Seit Jahrzehnten geht die deutsche Rechtsprechung davon aus, dass Eltern aus Mutter und Vater bestehen – das kritisieren nicht nur Verbände, die sich für die Rechte von queeren Menschen einsetzen, sondern auch Verbände, die sich für Alleinerziehende einsetzen. Eine Reform des Abstammungsrechts könnte helfen. Das Thema war bereits mehrfach Gegenstand von Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, zum Beispiel beim „Forum Abstammungsrecht“ im Juni 2016 in Berlin und zuletzt auf dem Deutschen Anwaltstag in Hamburg im Juni 2022.
Die Reform des Abstammungsrechts ist zwar im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehen. Wann das Bundesjustizministerium einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt, ist aber noch offen.

Anträge Nr. 53568/18 und 54741/18

Urteil vom 4.4.2023

Bericht in der TAZ


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